A. A.________ (Rekurrent) führte eine Praxis in der Gemeinde X.________ in der Rechtsform einer Einzelfirma. Nachdem er per 30. September 2019 seine selbständige Erwerbstätigkeit aufgegeben hat und seine Praxis an Dritte verkauft hat, erfasste die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), den beim Verkauf erzielten Liquidationsgewinn von insgesamt CHF 586'491.-- mittels Sonderveranlagung pro 2019 vom 1. Dezember 2020 (vordatiert).