6. Die Überprüfung der seitens der Rekurrenten nicht bemängelten Schätzung der Einstellhalle G.________ Gbbl. Nr. 1-11________ hat ergeben, dass die Gebäudeart, die vom Schätzer angewandte Mietwertkategorie (x, Gemeinde G.________) und der Mietwertcode den Bewertungsnormen (Tabelle 3.2, 3.3 und 3.8) entsprechen. Auch die Benotung und das wirtschaftliche Alter stehen im Einklang mit dem bekannten Sachverhalt und sind nicht zu beanstanden. Hingegen weist die Raumaufnahme der Einstellhalle einen Fehler auf. Der Schätzer hat im Aufnahmeprotokoll 61 Parkplätze zu 15 m2, 9 Parkplätze zu 25 m2 und 7 Mofaparkplätze zu 5 m2 aufgeführt.