Es sei somit nicht nachvollziehbar, dass der amtliche Wert, der sich auf den Verkehrswert abstütze, für Parkplätze mit verschiedenen Verkaufspreisen gleich hoch festgesetzt werde. Sie hätten zwar 3/138 Miteigentumsanteile erworben, allerdings zu einem um 20 % tieferen Preis. Die Wertquote diene einzig dazu, die Unterhaltskosten aufzuteilen. Die Wertquote für ihren Parkplatz sei ihrer Meinung nach falsch und sie hätten eine Korrektur bereits beantragt. Da dazu die Zustimmung aller Miteigentümer notwendig sei, seien die Erfolgsaussichten aber gering.