F. In ihrer Stellungnahme vom 20. Mai 2021 zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung halten die Rekurrenten an ihrem Antrag fest. Ergänzend bringen sie vor, der Zugang zum hinteren Teil des Parkplatzes sei erschwert und trotz der Möglichkeit, die Fläche beispielsweise als Veloabstellplatz oder als Stauraum zu verwenden, sei die Nutzungsmöglichkeit unbestrittenermassen klar eingeschränkt, weshalb für die anderen Doppelparkplätze ein um CHF 10'000.-- höherer Kaufpreis von CHF 50'000.-- bezahlt worden sei. Es sei somit nicht nachvollziehbar, dass der amtliche Wert, der sich auf den Verkehrswert abstütze, für Parkplätze mit verschiedenen Verkaufspreisen gleich hoch festgesetzt werde.