B. Gegen diesen amtlichen Wert haben die Rekurrenten mit Brief vom 3. Oktober 2020 Einsprache erhoben, mit dem Antrag der amtliche Wert des Einstellhallenplatzes sei um ¼ auf CHF 18'930.-- zu reduzieren. Dies, weil es sich um einen Doppelparkplatz handle, darauf aber effektiv nur ein Fahrzeug abgestellt werden könne, da mitten auf dem Parkfeld eine tragende Säule stehe. Damit weise ihr Parkfeld gegenüber den anderen Doppelparkplätzen einen klaren Minderwert auf, der auch einen günstigeren Kaufpreis zur Folge gehabt habe. Als Beleg haben sie zwei Fotos des Parkfeldes eingereicht.