7.1 Die Glaubens- und Gewissensfreiheit schützt nicht bloss religiöse, sondern auch weltanschauliche Überzeugungen (Art. 15 Abs. 2 BV). Während "Religion" alle Überzeugungen erfasst, die sich auf das Verhältnis des Menschen zum Göttlichen beziehen, werden mit "Weltanschauung" Überzeugungen und Grundeinstellungen, z.B. zu Moral und Ethik, angesprochen, wobei die Grenzen zur Religion fliessend sind (Häfelin/Haller/Keller/Thurnheer, Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 2020, N. 405 zu § 14). Unbestritten ist, dass auch atheistische oder freidenkerische Überzeugungen zum Schutzbereich der Glaubens- und Gewissensfreiheit gehören (Müller/Schefer, Grundrechte in der Schweiz, 4. Aufl.