6. Nach dem Wortlaut von Art. 8 KStG sind juristische Personen von der Steuer befreit, "die selber einen religiösen oder kirchlichen Zweck verfolgen". Laut Art. 2 Abs. 1 ihrer Statuten (Rekursbeilage 3) engagiert sich die Rekurrentin für eine säkulare Gesellschaft, wobei sie sich an humanistischen Werten und wissenschaftlich plausiblen Erklärungen über die Welt orientiert. Betreffend Inhalt der humanistischen Werte bezieht sich die Rekurrentin auf die Humanismus- Definition der "Amsterdam-Deklaration" der Organisation "Humanists International" (Fussnote zu Art. 1 Abs. 2 der Statuten).