Mit Verfügung vom 7. Dezember 2020 (Akten Steuerverwaltung, pag. 1-6) wurde die Rekurrentin von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Grundstückgewinnsteuer (fortan: Steuerverwaltung), für den Verkauf des Grundstücks C.________ Gbbl. Nr. 1________ auf einen steuerbaren Grundstückgewinn von CHF ________ veranlagt. Der Steuerbetrag belief sich insgesamt auf CHF ________ (inkl. Gebühren), wovon CHF ________ auf die Kirchensteuer entfielen.