- 10 - 1. Der Rekurs wird abgewiesen. Als Hauptsteuerdomizil der Rekurrentin für die Steuerperioden 2015 bis 2020 wird F.________ BE bestimmt. 2. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'800.--, werden der Rekurrentin zur Bezahlung auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.