Consulting AG ausgeführten Arbeiten keine Delegation der Geschäftsführungskompetenz verbunden sei. Dementsprechend spielt es auch keine Rolle, dass sich der Geschäftsführer regelmässig zu persönlichen Besprechungen mit Vertretern der genannten Beratungsunternehmen im Kanton Zug getroffen haben mag, wie aus den eingereichten Bestätigungen hervorgeht (Rekursbeilagen 6 und 7).