6.3 Als Argument für E.________ ZG als Hauptsteuerdomizil bringt die Vertreterin auf Seite 6 f. der Rekursschrift vom 15. März 2021 im Wesentlichen vor, dass der Geschäftsführer bei seinen Führungsaufgaben von ihr selbst sowie von der P.________ Consulting AG massgeblich unterstützt werde, beides Unternehmen mit Sitz im Kanton Zug. Im Einzelnen betreffe dies die Buchführung und Budgetierung, das Prüfen von Verträgen und das Fällen strategischer Entscheide. Die dazu erforderlichen Sitzungen würden im Kanton Zug stattfinden.