Aufgrund des im Handelsregister vermerkten Gesellschaftszwecks der H.________ GmbH, der namentlich "Vermittlung und Verleih von Dauer- und Temporärstellen, Outplacement sowie allgemeine Unternehmensberatung" umfasst, ist jedoch davon auszugehen, dass die Rekurrentin bzw. deren Geschäftsführer nicht direkt für die H.________ GmbH tätig war, sondern von dieser an den oder die eigentlichen Auftraggeber vermittelt wurde. Obwohl die Steuerverwaltung in ihrer Verfügung vom 18. November 2020 darauf hingewiesen hatte, dass unklar sei, wo die Leistungen für die H.________ GmbH letztlich erbracht wurden (pag.