6. Bei dieser Konstellation ist es sehr wahrscheinlich, dass sich der Ort der tatsächlichen Verwaltung am Wohnort des Geschäftsführers befindet (siehe E. 4.2 hiervor). Es ist schlicht lebensfremd, anzunehmen, dass dieser regelmässig von F.________ BE nach E.________ ZG gefahren wäre (was sowohl mit dem Auto als auch mit der Bahn rund 1.5 Stunden dauert), um von dort aus die laufenden Geschäfte zu führen. Daran mag die von der G.________ Immobilien GmbH stammende Bestätigung, wonach der Geschäftsführer "in der Regel 1-mal pro Woche" in E.________ ZG arbeite (Rekursbeilage 8), nichts zu ändern.