Laut Vertreterin besteht die Haupttätigkeit der Rekurrentin im Verleih von IT-Spezialisten an Drittunternehmen, wobei bis ins Jahr 2017 ausschliesslich der Geschäftsführer selber solche Einsätze wahrgenommen habe, während zu einem späteren Zeitpunkt weitere Personen angestellt worden seien (Rekursschrift vom 15.3.2021, S. 3 und 6). In der Stellungnahme vom 25. Mai 2021 heisst es hingegen, dass "die betriebliche Tätigkeit der A.________ GmbH mit Ausnahme des Geschäftsführers keine Personen [beschäftige]" (S. 4).