Mit Urteil Nr. 2C_627/2017 vom 1. Februar 2019 (in StR 74/2019 S. 286) fasste das Bundesgericht seine bisherige Rechtsprechung zum Hauptsteuerdomizil juristischer Personen zusammen (E. 2.3). Es hielt in E. 2.3.5 fest, dass seine Praxis in der Lehre teilweise so verstanden worden sei, dass die Steuerhoheit des Sitzkantons im interkantonalen Verhältnis grundsätzlich vorgehe und davon nur dann zugunsten des Kantons der tatsächlichen Verwaltung abgewichen werde, wenn dem Sitz bloss formelle Bedeutung zukomme und er als gleichsam künstlich geschaffen erscheine (sogenanntes "Briefkastendomizil", so bspw. Peter Locher, a.a.O., S. 47; Zweifel/Hunziker in: