4.3 Die Feststellung des IV-Grades von 77 %, die dem Rekurrenten Anspruch auf eine volle IV-Rente verschaffte, erfolgte sodann bereits mit Verfügung vom 26. Oktober 2017 und ist, soweit ersichtlich, ebenfalls im Steuerjahr 2017 in Rechtskraft erwachsen. Dass dem Rekurrenten die volle IV-Rente erst mit Wirkung ab 1. März 2018 zugesprochen wurde, scheint darin begründet zu liegen, dass das Arbeitsverhältnis mit der D.________ noch bis 28. Februar 2018 Bestand hatte. Die D.________ war bis zu diesem Zeitpunkt zu einer Lohnfortzahlung von 50 %