Mit Verfügung vom 26. Oktober 2017 hat die IV dem Rekurrenten eine Rentennachzahlung in Aussicht gestellt, wobei aber mitgeteilt wurde, dass noch Abklärungen betreffend die Verrechnung der Nachzahlung mit von Dritten erbrachten Leistungen am Laufen seien. Um Verzögerungen zu verhindern werde die laufende Rente der IV ab 1. Dezember 2017 vorgängig ausbezahlt. Die rückwirkende Verfügung erhalte der Rekurrent zu einem späteren Zeitpunkt. Der Anspruch des Rekurrenten ab 1. Dezember 2017 wurde auf eine halbe Invalidenrente von monatlich CHF 1'175.-- festgesetzt. Ferner hielt die IV fest, dass der Rekurrent ab 1. März 2018 Anspruch auf eine ganze Rente bei IV-Grad von 77 % habe (pag.