4. Vorliegend ergibt sich aus den Akten, was folgt: Von seinem Arzt wurde der Rekurrent ab 27. Oktober 2015 bis auf Weiteres zu 50 % krankgeschrieben. Nachdem Arbeitsintegrationsmassnahmen der D.________ erfolglos geblieben sind, wurde das Arbeitsverhältnis per 28. Februar 2018 gekündigt (Beilage zu Rekurs und Beschwerde vom 15.3.2021). Mit Verfügung vom 26. Oktober 2017 hat die IV dem Rekurrenten eine Rentennachzahlung in Aussicht gestellt, wobei aber mitgeteilt wurde, dass noch Abklärungen betreffend die Verrechnung der Nachzahlung mit von Dritten erbrachten Leistungen am Laufen seien.