2017, N. 6b zu Art. 38 DBG). Die Steuerverwaltung legt die Steuern für Kapitalleistungen aus Vorsorge in sog. Sonderveranlagungen fest, welche sie getrennt von der ordentlichen Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuern erlässt. Mehrere Kapitalleistungen in einem Steuerjahr können mit mehreren Sonderveranlagungen erfasst werden (VGE 100 2010 381/382 vom 8.8.2012, E. 3.5, nicht publiziert). Bei den Kantons- und Gemeindesteuern werden mehrere im gleichen Steuerjahr ausbezahlte Kapitalleistungen für die Jahressteuer zusammengerechnet (Art.