Ebenso wenig wie das IV-Verfahren sei auch das Versicherungsereignis vom 27. Oktober 2015 für die Besteuerung der Kapitalleistung massgebend. Das Arztzeugnis vom 27. Oktober 2015 habe gegenüber der D.________ erstmals eine krankheitsbedingte Reduktion der Arbeitsleistung um 50 % bescheinigt. G. Die ESTV hat sich nicht vernehmen lassen. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit entscheidwesentlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: