Stattdessen wurden die beiden Kapitalzahlungen der C.________ an den Rekurrenten nunmehr mit (vordatierter) Sonderveranlagung betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer pro 2017 vom 3. Dezember 2019 erfasst. Als Ereignisdatum führte die Steuerverwaltung weiterhin den 28. Oktober 2015 auf.