Auch habe er nach seiner Pensionierung die volle 2. Säule in sein Elternhaus investiert und sein komplettes (verpfändetes) Säule-3a-Guthaben sei vor der Versteigerung von der Bank "abgeräumt" worden. Damit steckten alle noch vorhandenen Mittel im Elternhaus und mit dem einzigen Einkommen (AHV-Rente) könne er die Grundstückgewinnsteuer nicht bezahlen. E. Mit Erklärung vom 2. Oktober 2020 (pag. 32) hat die Einwohnergemeinde B.________ die Kompetenz zur Wahrnehmung ihrer Interessen im vorliegenden Verfahren an die Steuerverwaltung des Kantons Bern abgetreten.