D. Gegen diesen Erlassentscheid hat der Rekurrent mit Schreiben vom 2. März 2021, ergänzt mit Schreiben vom 25. März 2021, Rekurs an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und den Erlass des hiervor erwähnten Steuerausstands beantragt. Er begründet seinen Antrag im Wesentlichen damit, dass es sich um einen von der Bank initiierten Notverkauf gehandelt habe. Der Verkaufserlös sei von der Bank und der Schätzung des Betreibungsamtes diktiert worden. Er selber habe nie die Absicht gehabt, sein renovierungsbedürftiges Elternhaus zu verkaufen und einen Grundstückgewinn zu erzielen.