C. Mit Erlassentscheid vom 2. Februar 2021 wies die Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Erlassbehörde), das Gesuch ab. Der entsprechende Steuerausstand betrug zu diesem Zeitpunkt, aufgrund der am 11. September 2020 erfolgten Zahlung von CHF 4'450.--, noch CHF 5'264.15 (inkl. Verzugszins). Zur Begründung führte die Erlassbehörde zusammengefasst