_, dazu durchringen können, ihre Stockwerkeinheit ebenfalls zu verkaufen. Nur dadurch sei der Kaufinteressent bereit gewesen, dem Rekurrenten für seine zwei Stockwerkeinheiten einen Kaufpreis von CHF 220'000.-- zu bezahlen, wobei Letzterer hiervon die Hypothek von CHF 215'548.30 zurückbezahlt habe, so dass ihm CHF 4'451.70 verblieben. Daraus werde klar, dass der Rekurrent aufgrund des erzwungenen Notverkaufs nicht in der Lage gewesen sei, die verlangte Grundstückgewinnsteuer zu bezahlen.