Da sich eine der drei Stockwerkeinheiten des Grundstücks nicht in der Zwangsverwertung befunden habe, hätte eine Renovation des Hauses keinen Sinn gemacht. Der Markt für die zwei Stockwerkeinheiten Gbbl. Nrn. ________ und ________ wäre dementsprechend begrenzt und der voraussichtlich erzielbare Kaufpreis gering gewesen. Erst am Tag der Steigerung habe sich die Schwester, E.________, dazu durchringen können, ihre Stockwerkeinheit ebenfalls zu verkaufen.