B. Mit Eingabe vom 10. September 2020 (pag. 35-32) stellte der Rekurrent ein Gesuch um Erlass der rechtskräftig veranlagten Grundstückgewinnsteuer. Als Begründung verwies er auf den beigelegten Begleitbrief gleichen Datums (pag. 31-30), in der die Notarin D.________ ausführte, der Rekurrent sei zusammen mit seiner Schwester Eigentümer des Grundstücks B.________ Gbbl. ________ gewesen. Bei diesem Grundstück habe es sich um ein Haus mit drei Stockwerkeinheiten gehandelt, von denen zwei unbewohnbar gewesen seien. Seine Schwester, E.________, sei Alleineigentümerin einer Stockwerkeinheit (Gbbl.