6-3) wurde der steuerbare Grundstückgewinn aus der Veräusserung dieser Stockwerkeinheiten von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Grundstückgewinnsteuer, auf rund CHF 39'800.-- festgesetzt. Daraus ergaben sich kantonale Steuern von insgesamt CHF 9'654.75.