100 21 102 Gemeinde: B.________ ZPV-Nr.: C.________ Eröffnung: 24.6.2021 RNA/JRO/aae STEUERREKURSKOMMISSION DES KANTONS BERN Am 24. Juni 2021 hat die hauptamtliche Richterin der Steuerrekurskommission im Rahmen ihrer Kompetenz als Einzelrichterin im Sinn von Art. 70 Abs. 4 des Gesetzes vom 11. Juni 2009 über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft in der Rekurssache von A.________ gegen Steuerverwaltung des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, Postfach, 3001 Bern und Einwohnergemeinde B.________, vertreten durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, Postfach, 3001 Bern