- 11 - Erwerbstätigkeit zu qualifizieren ist (vgl. E. 3.5 hiervor). Weil zudem der Zahlung von CHF 45'000.-- vorliegend kein Vorsorgecharakter zukommt und auch nicht ersichtlich ist, dass mit dieser Zahlung wiederkehrende Leistungen abgegolten werden, sind auch die Voraussetzungen für eine vorteilhafte Besteuerung nicht erfüllt, weshalb die CHF 45'000.-- zusammen mit dem übrigen Einkommen zu besteuern sind (vgl. E. 3.2 hiervor).