4.2 Sowohl das Regierungsstatthalteramt als auch das Verwaltungsgericht stellten den Sachverhalt, welcher schliesslich zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses geführt hatte, ausführlich fest (VGE 100 2017 178/179 vom 1.2.2018, E. 4; Steuerakten, pag. 147-153). Entgegen dem Vorbringen der Rekurrenten geht aus keinem der beiden Entscheide hervor, dass die Kündigung unter Umständen erfolgte, welche allenfalls eine Genugtuung rechtfertigen würden. So wird in den Entscheiden im Sinn einer Sachverhaltsfeststellung zwar jeweils festgehalten, dass