diesbezüglich je irgendwelche Zugeständnisse an die Rekurrentin gemacht habe. Sofern die Steuerrekurskommission dennoch zum Schluss gelange, dass es sich bei der Zahlung um steuerfreies Einkommen handle, beantragt die Steuerverwaltung die Kostenauferlegung an die Rekurrenten, zumal diese im bisherigen Verfahren nur beschränkt mitgewirkt und relevante Beweismittel nur auszugsweise eingereicht hätten, was eine vollständige Überprüfung des Sachverhalts verunmöglicht habe.