Die separate Auflistung dieser Zahlungen in der Vereinbarung lasse darauf schliessen, dass sich die EG E.________ mit der Vereinbarung bereit erklärt habe, den finanziellen Schaden, welchen die Rekurrentin aufgrund der Auflösung des Arbeitsverhältnisses erlitten habe, zu übernehmen. Daraus lasse sich schlussfolgern, dass im Betrag von CHF 45'000.-- keine weiteren Schadenersatzzahlungen enthalten seien. Der Umstand, dass es sich bei der Zahlung um nicht steuerbares Einkommen handle, sei von den Rekurrenten zu beweisen. Diese hätten bis heute keinen entsprechenden Nachweis erbracht.