So habe die Rekurrentin die Absicht gehabt, Schadenersatz für alle materiellen und immateriellen Schäden im Zusammenhang mit dem Vorgehen der (ehemaligen) Arbeitgeberin einzufordern. Die Rekurrentin habe viel Unheil und Schmerzen erlebt, habe im Sommer 2015 nachweislich einen Nervenzusammenbruch erlitten und sei für mehrere Monate krank geworden. Dabei bestehe ein klarer Zusammenhang zwischen dieser Persönlichkeitsverletzung und der Verletzung der Fürsorgepflicht durch die (ehemalige) Arbeitgeberin. Die Rekurrentin habe diverse Verfahren gegen die (ehemalige) Arbeitgeberin geführt.