F. Hiergegen haben die Rekurrenten mit Eingabe vom 3. März 2020 Rekurs und Beschwerde an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und beantragt, dass die CHF 45'000.-- als steuerfreies Einkommen zu qualifizieren seien. Zusammengefasst bringen sie vor, dass für die rechtliche Qualifikation der rechtliche Charakter der Forderung entscheidend sei. So habe die Rekurrentin die Absicht gehabt, Schadenersatz für alle materiellen und immateriellen Schäden im Zusammenhang mit dem Vorgehen der (ehemaligen) Arbeitgeberin einzufordern.