C. In der Folge eröffnete die Steuerverwaltung den Rekurrenten am 20. August 2019 die Veranlagungsverfügungen betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer pro 2018. Darin stufte sie die Zahlung von CHF 45'000.-- als steuerbare Einkünfte ein. Sie begründete dies damit, dass die Zahlung gemäss eingereichter Vereinbarung vom 19. März 2018 nicht als Genugtuungssumme bezeichnet werde. Demgegenüber qualifizierte sie die CHF 13'203.-- als nicht steuerbare Einkünfte, zumal es sich bei Parteienentschädigungen um Schadenersatz handle.