Aus dieser geht insbesondere hervor, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Rekurrentin und der EG E.________ per Ende Februar 2016 aufgelöst wurde und dass sich die EG E.________ verpflichtete, der Rekurrentin bis zum 15. April 2018 einen Betrag von CHF 45'000.-- als "Entschädigung" sowie einen Betrag von CHF 13'203.-- als "Parteientschädigung" zu bezahlen.