B. Nachdem die Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), mit Schreiben vom 12. Juni 2019 namentlich betreffend die Genugtuungszahlung von den Rekurrenten Belege einforderte, reichten diese unter anderem eine Vereinbarung vom 19. März 2018 zwischen der Rekurrentin und der Einwohnergemeinde E.________ (EG E.________) ein. Aus dieser geht insbesondere hervor, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Rekurrentin und der EG E.____