Damit hat die Steuerverwaltung den ihr zustehenden Ermessensspielraum keineswegs zu Ungunsten des Rekurrenten ausgeschöpft. Wollte man entsprechend dem Antrag des Rekurrenten auf jegliche Aufrechnung verzichten, würden die Gratisleistungen sogar CHF 75'972.-- ausmachen (CHF 310'367.-- minus verbuchter Umsatz von CHF 234'395.--), was vollkommen unrealistisch erscheint. Dementsprechend misslingt dem Rekurrenten der Nachweis, dass die von der Steuerverwaltung nach Ermessen vorgenommene Aufrechnung im Umsatz offensichtlich unrichtig ist. Rekurs und Beschwerde sind daher abzuweisen.