Soweit der Rekurrent mit diesen Ausführungen geltend macht, dass sein Betrieb aufgrund der ungünstigen Lage und der primär aus Campinggästen bestehenden Kundschaft tiefere Verkaufspreise als andere Restaurants verlangen könne, ist dieser Umstand in der vom Rekurrenten anerkannten Bruttogewinnmarge von 69 % bereits enthalten. Dass diese zu einem grossen Teil auf Schätzungen beruht (durch Lieferantenrechnungen und Getränkekarten belegt sind einzig die Margen auf Bier und Wein, pag. 33-44), vermag daran nichts zu ändern. Einzig die geltend gemachten Gratisleistungen an Stammgäste würden sich reduzierend auf die Bruttogewinnmarge auswirken.