Das Restaurant diene hauptsächlich den Campinggästen, denen regelmässig Gratisleistungen erbracht würden. Weiter gelte es zu beachten, dass das Lokal ausserhalb der Hauptsaison ungünstig gelegen und nur vergleichsweise schlecht erreichbar sei. Soweit der Rekurrent mit diesen Ausführungen geltend macht, dass sein Betrieb aufgrund der ungünstigen Lage und der primär aus Campinggästen bestehenden Kundschaft tiefere Verkaufspreise als andere Restaurants verlangen könne, ist dieser Umstand in der vom Rekurrenten anerkannten Bruttogewinnmarge von 69 % bereits enthalten.