-8- 7.2 Wie in E. 6.3 hiervor dargelegt, basiert die Aufrechnung der Steuerverwaltung auf einer Bruttogewinnmarge von 66 %. Diese liegt damit tiefer als die vom Rekurrenten in seiner Einsprache vom 25. Juli 2019 als realistisch bezeichnete Marge von 69 %. Der Rekurrent macht indes geltend, dass besondere Umstände eine Reduktion dieser Marge um acht Prozentpunkte rechtfertige. So sei zu berücksichtigen, dass nicht das Restaurant, sondern der Campingplatz das Kerngeschäft seines Betriebs darstelle. Das Restaurant diene hauptsächlich den Campinggästen, denen regelmässig Gratisleistungen erbracht würden.