-7- entfallenden Bruttogewinnmarge nicht korrigiert habe. Unter Einbezug von Süssgetränken und Kaffee resultiere eine Bruttogewinnmarge von knapp 69 %, ohne Berücksichtigung der schlechten Lage und der Vergünstigungen für die Camping- und Stammgäste. Die Steuerverwaltung hielt in ihrer Antwort vom 28. November 2019 (pag. 11) an einer ermessensweisen Aufrechnung im Umsatz fest, reduzierte diese jedoch auf CHF 50'000.-- mit Verweis auf die identischen Getränkepreise in Bar und Restaurant. Damit entspricht die den Einspracheentscheiden zugrundeliegende Aufrechnung einer Bruttogewinnmarge von 66 %: