Darin wird diese für den gesamten Restaurationsbetrieb mit 67.6 % beziffert, basierend auf einer Marge von 68.5 % auf alkoholischen Getränken (Umsatzanteil 75 %) und einer geschätzten Marge von 65 % für die Küche. Weiter seien die den Campinggästen gewährten Leistungen sowie die in der Nebensaison ungünstige Lage des Betriebs nicht mit vier, sondern mit acht Prozentpunkten zu berücksichtigen. Im Ergebnis resultiere somit eine Bruttogewinnmarge von rund 60 %, die in etwa mit der Jahresrechnung (59 %) übereinstimme. Die Steuerverwaltung wies mit Schreiben vom 24. Mai 2019 (pag.