zentpunkte auf die genannte Soll-Bruttogewinnmarge von 70 %, womit sie den von der Treuhänderin mit Schreiben vom 3. April 2019 (pag. 53) vorgebrachten Argumenten Rechnung trug. Darin wurde namentlich geltend gemacht, dass viele Lebensmittel von lokalen Lieferanten bezogen, dass langjährige Stammgäste des Campingplatzes gelegentlich zum Essen eingeladen und dass die Portionen generell grosszügig bemessen würden. Insgesamt errechnete die Steuerverwaltung einen zusätzlichen Umsatz von gerundeten CHF 86'000.-- (pag. 51) und stellte eine entsprechende Aufrechnung in Aussicht: