-6- Die Steuerverwaltung erachtete indes eine Bruttogewinnmarge von 70 % als realistisch, basierend auf Erfahrungswerten. Dabei ging sie davon aus, dass im Durchschnitt ein traditionelles Restaurant eine Bruttogewinnmarge von 71 % und ein Barbetrieb eine solche von 79 % erzielt. Daraus errechnete die Steuerverwaltung in einem ersten Schritt eine Soll-Bruttogewinnmarge von 74 %, indem sie die Durchschnittsmarge der Restaurants mit 60 % und diejenigen der Barbetriebe mit 40 % gewichtete, entsprechend dem Umsatzverhältnis zwischen den beiden Betriebsteilen. Das Ergebnis reduzierte die Steuerverwaltung in einem zweiten Schritt um vier Pro-