5. Anlässlich der Buchprüfung vom 12. März 2019 stellte die Steuerverwaltung diverse Mängel fest (Protokoll, pag. 55-59). So seien die Bareinnahmen und -ausgaben nicht in einem Kassabuch erfasst und nur monatlich (Restaurant, Bar, Camping) oder halbjährlich (Ferienappartements sowie bar bezahlte Löhne) verbucht worden. Die Tagesumsätze des Restaurationsbetriebs hätten mangels Kassenstreifen nicht kontrolliert werden können. Für die Einnahmen aus dem Campingbetrieb existierten zwar Belege. Die verbuchten Monatstotale seien jedoch nicht dokumentiert und liessen sich nur mit einer sehr zeitaufwändigen Addition der einzelnen Quittungen überprüfen.