-4- 4.2 Laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist bei bargeldintensiven Unternehmen, wozu namentlich Restaurationsbetriebe gehören, das Führen eines Kassabuchs unabdingbar. Darin sind die Bareinnahmen und -ausgaben fortlaufend, lückenlos und zeitnah aufzuzeichnen. Zudem ist der tatsächliche Bargeldbestand täglich zu überprüfen ("Kassensturz"). Nur so kann die Richtigkeit der Bartransaktionen nachgewiesen werden.