D. Mit Eingabe vom 2. März 2020 hat der Rekurrent bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) gegen die Einspracheentscheide Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer erhoben. Er beantragt, die Aufrechnung im Umsatz vollumfänglich zu streichen. Die Steuerverwaltung habe die besonderen Umstände seines Betriebs zu wenig berücksichtigt. Das Restaurant habe wegen