C. Die Einsprache des Rekurrenten vom 25. Juli 2019 (pag. 19 f.) wurde von der Steuerverwaltung mit Einspracheentscheiden vom 4. Februar 2020 (pag. 1-9) teilweise gutgeheissen und die nach Ermessen vorgenommene Aufrechnung im Umsatz um CHF 36'000.-- auf CHF 50'000.-- reduziert. Unter Einbezug des im Gegenzug um CHF 4'000.-- reduzierten Sozialversicherungsaufwands betrug das steuerbare Einkommen noch CHF 186'015.-- bei den kantonalen Steuern und CHF 195'875.-- bei der direkten Bundessteuer.